Wir bieten Sicherheitschecks Ihrer Stickstoff-flüssig-Behälter nach der Betriebssicherheitsverordnung an.

Wichtiger Hinweis 
Ab dem 01.01.2003 gelten neue gesetzliche Bestimmungen:
Danach ist der Betreiber zur Gefährdungsbeurteilung sowie regelmäßigen Überprüfungen (nach dem Gerätesicherheits- & Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet.

Wir bieten Ihnen als Betreiber folgende Serviceleistung:
Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung mit anschließendem Sicherheitscheck. Dieses Angebot umfasst z.B. einen Behältercheck sowie einen Austausch eventueller defekter Ausrüstungsgegenstände am Behälter nach §10 und §12 der Betriebssicherheitsverordnung.

Referenzen Industrie / Maschinenbau

  • Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Prüfzentrum Mülheim/Ruhr

  • Deutsche Edelstahlwerke GmbH, Witten

  • Deutsche Edelstahlwerke GmbH, Siegen

  • Deutsche Edelstahlwerke GmbH, Krefeld

  • Dombauhütte zu Köln